Die kognitive Verhaltenstherapie

Das therapeutische Vorgehen ist schwerpunktmäßig verhaltenstherapeutisch ausgelegt. Die Verhaltenstherapie stützt sich direkt auf Erkenntnisse aus der Forschung in Psychologie und weiteren Wissenschaften. In Studien, die die Wirkungen verschiedener Therapieformen miteinander verglichen haben, hat sich die kognitive Verhaltenstherapie als die Behandlung erwiesen, die bei einem breiten Spektrum psychischer Störungen am erfolgversprechendsten ist. In der Therapie wird die Entstehung und Entwicklung aktueller Probleme berücksichtigt, jedoch steht die konkrete Problembewältigung im Mittelpunkt der therapeutischen Arbeit. Als Verhaltenstherapeut versuche ich die Kinder und Familien dabei zu unterstützen, möglichst schnell wieder allein zurecht zu kommen. Dazu helfe ich den Beteiligten zunächst eigene Ziele zu formulieren, um dann Probleme auf systematische Art und Weise zu lösen.

Voraussetzungen für die Therapie

Auf Patientenseite sind therapeutische Veränderungen manchmal mit schmerzhaften seelischen Prozessen verbunden. Für eine gemeinsame therapeutische Arbeit ist die Bereitschaft wichtig, solche eventuell schmerzhaften Perioden zu durchlaufen, damit die Therapie erfolgreich gestaltet werden kann. Vor Therapiebeginn ist vom Patienten bzw. der Familie zu prüfen, ob es möglich sein wird, in den kommenden 1 bis 2 Jahren die notwendigen regelmäßigen Termine verlässlich einzuhalten.
Der Erfolg einer Psychotherapie hängt wesentlich von der Mitarbeit des Patienten, den Eltern und den dafür nötigen zeitlichen Möglichkeiten ab. Therapeutische Aufgaben und die eigene Auseinandersetzung mit dem therapeutischen Geschehen können bis zu einige Stunden pro Woche in Anspruch nehmen – Eigenaktivität ist ein zentrales Merkmal der Verhaltenstherapie. Von Patientenseite sollte geprüft werden, ob dies in der momentanen Lebensphase möglich ist.

Schweigepflicht

Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis keine Informationen weitergegeben. Sollte es sich zu Beginn oder im Verlauf der Therapie herausstellen, dass eine Kontaktaufnahme mit anderen mit- oder vorbehandelnden Fachpersonen (Ärzte, Psychotherapeuten, Kliniken o. Ä.) oder weiteren wichtigen Bezugspersonen (z. B. Erzieher, Lehrer) für den Behandlungserfolg hilfreich sein kann, werde ich Sie um eine schriftliche Entbindungen von der Schweigepflicht bitten.
Der Gesetzgeber räumt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Kindern und Jugendlichen ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, sofern sie über ein entsprechendes Einsichts- und Urteilsvermögen verfügen. Konkret bedeutet dies, dass Informationen, die von Kindern oder Jugendlichen stammen, ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen, auch gegenüber den Eltern!