Erste Kontaktaufnahme
Erstgespräch bzw. Sprechstunde
Seit dem 01.04.2017 gibt es die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde. Wie jeder andere Termin findet auch die Sprechstunde nur zu einem vorher individuell vereinbarten Zeitpunkt statt. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, sollten Sie Unterlagen von Vorbehandlungen haben, sollten Sie diese mitbringen. Im Erstgespräch kläre ich ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist somit ein Versorgungsangebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung und stellt aufgrund meiner begrenzten Therapieplätze nicht unbedingt den Beginn einer Psychotherapie dar. In der Regel findet das Erstgespräch bei jüngeren Kindern zunächst nur mit den Eltern statt, damit ich mich in einem zweiten Termin voll auf Ihr Kind konzentrieren kann. Bei älteren Kindern und Jugendlichen findet das Erstgespräch gemeinsam oder auf Wunsch bei Jugendlichen ab 15 Jahren auch ohne Eltern statt, sodass alle Beteiligten die Gelegenheit haben, Ihr Anliegen zu beschreiben. Dann können wir gemeinsam klären, ob es sich bei den vorliegenden Schwierigkeiten um eine Auffälligkeit im Sinne einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung handelt und welche weiteren Schritte sinnvoll erscheinen.
Falls der Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Störung besteht und ich die entsprechenden Kapazitäten habe, beginnt nun die sogenannte „probatorische Phase“. In zwei bis sechs Sitzungen geht es um eine ausführliche Diagnostik mit dem Ziel, die Schwierigkeiten weiter einzugrenzen und gemeinsam Therapieziele zu erarbeiten. Außerdem erhalten sowohl der Patient als auch der Therapeut die Möglichkeit, für sich herauszufinden, ob man sich eine Zusammenarbeit vorstellen kann und ob es "menschlich passt". Als Familie können Sie nach diesen ersten Stunden bewusst entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen.
Therapie
Wenn Sie sich mit Ihrem Kind zu einer Psychotherapie entschließen, kann diese mit Zusage der Kostenübernahme durch Ihre private bzw. gesetzliche Krankenkasse beginnen. In der Regel werden wir uns dann wöchentlich 50 Minuten treffen, wobei sowohl Einzeltherapiestunden für Ihr Kind als auch in etwa vierwöchentlichen Abständen Bezugspersonenstunden für Sie oder weitere wichtige Bezugspersonen stattfinden. Die Dauer einer Verhaltenstherapie lässt sich zu Beginn einer Behandlung nicht sicher voraussagen, in den meisten Fällen arbeitet man jedoch einige Monate, z.T. auch ein bis zwei Jahre zusammen. Dies hängt natürlich maßgeblich mit der Komplexität der Probleme zusammen. Bedeutend für den Therapieerfolg ist die Bereitschaft - sowohl der Kinder als auch der Eltern - aktiv und motiviert mitzuarbeiten.
Kosten
Ich biete drei Arten der Abrechnung für Therapien an:
Privat Versicherte und Beihilfe
Je nach den individuellen Bestimmungen ihrer privaten Versicherung wird eine gewisse Anzahl von Stunden für die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen übernommen. Die Übernahme der Kosten sollte vor dem Beginn einer Psychotherapie geklärt sein, gerne unterstütze ich Sie, wenn ein gesonderter Antrag von Ihrer Versicherung verlangt wird. In der Regel werden die Kosten durch die Beihilfestellen übernommen. Auch hier empfehle ich jedoch, die Übernahme der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche vor Aufnahme der Therapie zu klären.
Selbstzahler
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Therapie des Kindes/des Jugendlichen selbst zu tragen, müssen keine weiteren Formalitäten erfüllt sein. Ich rechne jede 50-minütige Therapiestunde nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
Die erste Kontaktaufnahme in meiner Praxis in Erwitte erfolgt telefonisch. Psychotherapeuten sind aufgrund ihrer Therapiezeiten nur zu bestimmten Zeiten direkt zu erreichen (siehe Kontakt). Bitte nutzen Sie die Telefonsprechstunde, damit wir in einem kurzen Telefonkontakt Ihr Anliegen klären können. Alternativ können Sie eine E-Mail schreiben, wobei auf diesem Wege aus Datenschutzgründen keine sensiblen Informationen ausgetauscht werden sollten.
Seit dem 01.04.2017 gibt es die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde. Wie jeder andere Termin findet auch die Sprechstunde nur zu einem vorher individuell vereinbarten Zeitpunkt statt. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, sollten Sie Unterlagen von Vorbehandlungen haben, sollten Sie diese mitbringen. Im Erstgespräch kläre ich ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist somit ein Versorgungsangebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung und stellt aufgrund meiner begrenzten Therapieplätze nicht unbedingt den Beginn einer Psychotherapie dar. In der Regel findet das Erstgespräch bei jüngeren Kindern zunächst nur mit den Eltern statt, damit ich mich in einem zweiten Termin voll auf Ihr Kind konzentrieren kann. Bei älteren Kindern und Jugendlichen findet das Erstgespräch gemeinsam oder auf Wunsch bei Jugendlichen ab 15 Jahren auch ohne Eltern statt, sodass alle Beteiligten die Gelegenheit haben, Ihr Anliegen zu beschreiben. Dann können wir gemeinsam klären, ob es sich bei den vorliegenden Schwierigkeiten um eine Auffälligkeit im Sinne einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung handelt und welche weiteren Schritte sinnvoll erscheinen.
Diagnostik oder auch "probatorische Sitzungen"
Therapie
Wenn Sie sich mit Ihrem Kind zu einer Psychotherapie entschließen, kann diese mit Zusage der Kostenübernahme durch Ihre private bzw. gesetzliche Krankenkasse beginnen. In der Regel werden wir uns dann wöchentlich 50 Minuten treffen, wobei sowohl Einzeltherapiestunden für Ihr Kind als auch in etwa vierwöchentlichen Abständen Bezugspersonenstunden für Sie oder weitere wichtige Bezugspersonen stattfinden. Die Dauer einer Verhaltenstherapie lässt sich zu Beginn einer Behandlung nicht sicher voraussagen, in den meisten Fällen arbeitet man jedoch einige Monate, z.T. auch ein bis zwei Jahre zusammen. Dies hängt natürlich maßgeblich mit der Komplexität der Probleme zusammen. Bedeutend für den Therapieerfolg ist die Bereitschaft - sowohl der Kinder als auch der Eltern - aktiv und motiviert mitzuarbeiten.
Kosten
Ich biete drei Arten der Abrechnung für Therapien an:
- Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen
- Abrechnung über die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen
- Abrechnung über Privatrechnung
Gesetzlich Versicherte
Da ich Vertragspsychotherapeut der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bin, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Therapie.Privat Versicherte und Beihilfe
Je nach den individuellen Bestimmungen ihrer privaten Versicherung wird eine gewisse Anzahl von Stunden für die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen übernommen. Die Übernahme der Kosten sollte vor dem Beginn einer Psychotherapie geklärt sein, gerne unterstütze ich Sie, wenn ein gesonderter Antrag von Ihrer Versicherung verlangt wird. In der Regel werden die Kosten durch die Beihilfestellen übernommen. Auch hier empfehle ich jedoch, die Übernahme der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche vor Aufnahme der Therapie zu klären.
Selbstzahler
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Therapie des Kindes/des Jugendlichen selbst zu tragen, müssen keine weiteren Formalitäten erfüllt sein. Ich rechne jede 50-minütige Therapiestunde nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.